Mit dieser Frage hat sich ein Team von Allianz Experten beschäftigt. Durch die zunehmende Verbreitung der Technologie kommen neue Fragen in der Produkthaftung auf. Denn der Kreis der potenziell Haftenden vergrößert sich um neue hinzukommende digitale Liferenaten und Partner. Da 3D-Drucker 3D-Baupläne als integralen Bestandteil in der Fertigungskette nutzen, ist zum Beipspiel auch der technische Produktdesigner haftbar und seine Pflichten können über die Produktbeobachtung bis zum Rückruf der Produkte, die auf Basis seines 3D-Modells erstellt wurden, reichen. Weitere Akteure, die betroffen sind, finden Sie auf Markt&Technik.
Nov
14
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