In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken nicht mehr für illegal hochgeladene Inhalte haften. Das Gericht bestätigte damit das sogenannte Telemediengesetz, welches seit 2017 in Deutschland gilt. Konkret ging es um ein Videospiel, dass über ein offenes WLAN-Netzwerk hochgeladen wurde. Daraufhin mahnte der Produzent des Spiels den Betreiber des Netzwerks ab, Vorinstanzen gaben der Firma noch Recht. Doch der BGH urteilte anders. Und dieses Urteil hat noch weitere Bedeutung: Der BGH bestätigt damit, dass das neue Telemediengesetz mit Europarecht vereinbar ist. Damit ist die sogenannte Störerhaftung endgültig abgeschafft. Weitere Einzelheiten finden Sie auf sueddeutsche.de.
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