Im Internet begegnen sie uns täglich, egal ob auf Amazon, Google oder anderen Seiten, auf denen eingekauft wird: Algorithmen, die uns Vorschläge zu anderen Produkten machen, die dem Einkäufer gefallen könnten. Doch obwohl sie allgegenwärtig sind, sind sie vor Gericht bislang kaum ein Thema. Zwei Anwälte haben sich trotzdem Gedanken zu möglichen Haftungsfragen von diesen Algorithmen gemacht. In einem Artikel stellen sie unter anderem die Frage, welche Bedingungen erfüllt sein müssen um tatsächlich einen Entwickler eines Algorithmus haftbar zu machen. Im Falle einer Verletzung müsste zum Beispiel der Algorithmus als die „unmittelbare Ursache“ des nachgewiesen werden, was sich bei einer Software die nur Vorschläge macht schwierig gestalten dürfte. Welche Bedingungen noch erfüllt sein müssten finden Sie im englischen Originaltext auf netlawreview.com.
Sep
06
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