Wenn über den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler eines Impfstoffes und einer Krankheit kein wissenschaftlicher Konsens vorliegt, kann dieser Zusammenhang durch ein Bündel an Indizien bewiesen werden. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei dürfe es aber nicht zu einer Umkehrung der Beweislast kommen, die beim Geschädigten liegt. Auf Juris.de finden Sie die Einzelheiten zum rechtlichen Hintergrund, sowie zum Fall, der die Diskussion ausgelöst hat.
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