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Mrz 01

Produkthaftung und Künstliche Intelligenz

  • 1. März 2019
  • Lesetipp

In diesem Artikel erläutert Philipp Reusch, Lehrbeauftragte für Produkthaftung und Produktsicherheit an der RWTH Aachen, seinen Standpunkt bei der Frage, wann Entwickler von Künstlicher Intelligenz für Ihre Algorithmen haftbar gemacht werden können. Oft argumentieren Hersteller, sie seien ab einem bestimmten Grad nicht mehr verantwortlich für Ihre Software, da diese sich selbst verbessert und weiterentwickelt. Warum Philipp Reusch dieser Argumentation nicht zustimmt und welche Verbesserungen im Produkthaftungsgesetz er vorschlägt lesen Sie in seinem Artikel auf telemedicus.info.

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