Laut einer aktuellen Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung, ist eine Integration einer Rechtspersönlichkeit für autonome Systeme bis auf weiteres nicht notwendig. Grundsätzlich bestehe die Hauptaufgabe solcher Systeme in der Unterstützung ihrer Nutzer, weswegen ein funktionales Verständnis der Rechtsfähigkeit eine ausreichende Abdeckung von Gesetzeslücken liefere, bspw. durch Stellvertreter im Sinne des Haftungsrechts. Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen.
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