Wer haftet eigentlich für IT-Sicherheitslücken? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, es gelten die herkömmlichen Gesetze zur Produktsicherheit und -haftung. Doch oft seien diese für IT-Haftungsfragen nicht ausreichend formuliert, kritisieren Verbände wie z.B. der TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit. Und auch Sachverständige Marion Steiner vom Bundesverband der IT-Sachverständigen und -Gutachter e.V. sagt, man müsse Anforderungen an die Produktsicherheit klarer regeln. Eine Studie des BSI und der Universität Göttingen bestätigt das, zwar seien die aktuellen Gesetzte einschlägig, es gäbe aber erhebliche Lücken. Auch deshalb wird nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene bereits viel über das Thema diskutiert. Lesen Sie die Hintergründe auf searchsecurity.de.
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