Der Bundestag hat ein neues Gesetz zum automatisiertem Fahren erlassen. Als Ergänzung des StVG geht es darauf ein, wann Fahrer technischen Systemen die Kontrolle über das Fahrzeug überlassen können. Kritisiert wurden die hohen Haftungsrisiken für Nutzer, während eine Haftung der Hersteller sich nach wie vor hauptsächlich aus der Produkt- bzw. Produzentenhaftung ergebe. Eine juristische Darstellung finden Sie auf der News Seite der Kanzlei Noerr.
Mai
22
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