Über die Haftung von mit KI ausgestatteten Systemen wird derzeit viel diskutiert. Denn im Gegensatz zu Systemen, die einem klar vorgegebenen Algorithmus folgen, entwickelt sich eine künstliche Intelligenz weiter – Das System lernt von selbst. Rechtlich stellt sich die Frage, ob das System nun selbst in die Haftung genommen werden kann. Und welche Rechtsnormen lassen sich jetzt schon wie anwenden? Gleichzeitig aber geht es auch um die gesellschaftliche Akzeptanz von selbstlernenden Maschinen und inwieweit Menschen akzeptieren, wenn nur eine Maschine für einen Schaden aufkommt und keine Menschen „bestraft“ werden. Einen ausführlichen Überblick über diese Fragen hat Tobias Hammel, Rechtsreferent bei der Allianz Versicherungs-AG, vorgestellt.
Mai
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